Die Notbeleuchtung ist wie die Sicherheitsbeleuchtung für den Fall vorgesehen, dass die allgemeine künstliche Beleuchtung ausfällt. Sie ist deshalb unabhängig von der allgemeinen Energieversorgung und soll ein gefahrloses Verlassen der Räumlichkeiten ermöglichen. Die Notbeleuchtung wird mittels Einzelbatterien, Gruppenbatterien, Zentralbatterien, Notstromaggregaten oder gesonderten gesicherten Netzen mit Energie versorgt.

Beleuchtung von Fluchtwegen

Beleuchtung von Rettungswegzeichen

Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.

Sicherheitsbeleuchtung ist ein fester Bestandteil der Einrichtung von Arbeitsstätten, der dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden dient. Die Installation gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern, wobei diese insbesondere die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme“ beachten müssen. Die Prüfung der Notbeleuchtung ist grundsätzlich durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen.